Allgemeine Geschäftsbedingungen der Netzwerkstatt19 GmbH (haftungsbeschränkt)

Wir haben uns bei unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf möglichst angenehme Lesbarkeit fokussiert, damit Sie es leichter haben, beim Lesen bis zum Ende durchzuhalten.

Keine Angst vor Juristendeutsch

Da wir aber um Juristendeutsch einfach nicht herumkommen – schließlich sind das ja vertragliche Dokumente, die einwandfrei sein müssen: Holen Sie sich einfach eine Tasse Kaffee, lehnen Sie sich zurück und tauchen Sie ein in die faszinierende Welt unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Was gibt es schließlich Spannenderes, als so ein bisschen in die faszinierende Welt rechtlicher Formalitäten einzutauchen. Los geht´s! 😉

§ 1 Geltungsbereich – Abwehrklausel

1. Für gegenwärtige und künftige Verträge zwischen der Netzwerkstatt19 GmbH (haftungsbeschränkt) ( im folgenden „GmbH“) und ihren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob Leistungen beim Kunden oder in den Räumlichkeiten der GmbH erbracht werden.
3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausgeführt wird.
4. Alle Änderungen, Ergänzungen und sonstigen Nebenabreden, durch welche von diesen Bestimmungen oder dem zugrundeliegenden Vertrag abgewichen werden soll, bedürfen der Schriftform.
5. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
6. Neben den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der GmbH und ihren Kunden, einschließlich dieser AGB, findet nur deutsches Recht Anwendung.
7. Sobald diese AGB einmal in einen Vertrag einbezogen worden sind, gelten sie in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit dem konkreten Kunden, ohne dass erneut auf die AGB hingewiesen werden muss. Über Änderungen der AGB wird der Kunde informiert.

§ 2 Geheimhaltung und Datensicherung

1. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die in der Geschäftsbeziehung bekannt werden, gegenüber Dritten als vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden.
2. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen und ist von dem Kunden auf seine von der Geschäftsbeziehung betroffenen Mitarbeiter zu übertragen.
3. Der Kunde ermächtigt die GmbH unter Verzicht auf eine Mitteilung, personenbezogene Daten im Rahmen der Zulässigkeit des BDSG und soweit zur Durchführung des Vertrages notwendig zu verarbeiten und den mit der Bearbeitung des Vertragsverhältnisses innerhalb des Unternehmens befassten Stellen zu übermitteln.

§ 3 Vertragsabschluss, Vertragsumfang, Preise

1. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt insbesondere für den elektronischen Rechtsverkehr, bei dem die Zugangsbestätigung des Auftrags noch keine verbindliche Annahmeerklärung des Vertragsangebots darstellt, es sei denn, die Auftragsannahme wurde ausdrücklich in der Zugangsbestätigung erklärt.
2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Die GmbH erbringt lediglich die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen.
3. Die angebotenen Preise sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung stets freibleibend und unverbindlich. Preise können bei der GmbH angefordert werden.
4. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Übrigen handelt es sich bei den Preisen um Komplettpreise. Kosten für Präsentationsmaterial, Kommunikation, Briefings, An- und Abreise, Porto, Datenversand etc. sind folglich in den Angebotspreisen enthalten.
5. Sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird, sind externe Werbe- und Anzeigekosten nicht im Angebot enthalten und werden von der GmbH separat abgerechnet. Kostenpflichtige Werbemaßnahmen erfolgen grundsätzlich nur nach Abstimmung und mit Freigabe durch den Kunden. Dementsprechend kann eine derartige Leistung auch erst nach schriftlicher Freigabe durch den Kunden verlangt werden.
6. Bei Änderungswünschen des Kunden nach Auftragsbestätigung werden die entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.

§ 4 Vertragsdurchführung

1. Die für die Vertragsdurchführung benötigten Grafiken, Bilder, Logos, Videos und sonstigen Materialien sind der GmbH vom Kunden zur Verfügung zu stellen. Der Kunde haftet für die Freiheit von Rechten Dritter und stellt die GmbH im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte frei.
2. Die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Materialien werden von der GmbH nicht auf ihren Inhalt überprüft.
3. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs obliegt es dem Kunden, die GmbH umfassend über alle für die Vertragsdurchführung relevanten Daten zu informieren.
4. Der Kunde hat genaue Vorgaben zu erstellen, nach denen die angebotenen Leistungen erbracht werden sollen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3. Die GmbH behält sich die Geltendmachung eines über den gesetzlichen Verzugszins hin ausgehenden Schadens vor. In diesem Fall ist dem Kunden der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dieser Schaden wesentlich niedriger ist.
4. Wechsel, Scheck und Zahlungsanweisungen werden ausschließlich zahlungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift auf dem Geschäftskonto der GmbH als Zahlung. Für Bank-, Diskont- und sonstige Spesen hat der Kunde einzustehen.
5. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der GmbH anerkannt ist.
6. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der GmbH anerkannt ist.
7. Bei Nichtabnahme der angeforderten Leistungen ist die GmbH berechtigt, anstelle eines konkreten Schadens einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 % der Bruttoauftragssumme des jeweiligen Auftrags, höchstens jedoch den nach gewöhnlichem Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden, zu berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
8. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähig keit des Kunden begründen, kann die GmbH weitere Leistungen von einer Vorauszahlung durch den Kunden abhängig machen. Die GmbH setzt dem Kunden für die Vorauszahlung eine angemessene Frist und kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß eingeht. Der Kunde kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten.
9. Hat die GmbH bereits geleistet, so wird der Rechnungsbetrag bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen, sofort fällig. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an die GmbH oder Dritte nicht fristgerecht leistet.

§ 6 Liefertermine, Annahmeverzug

1. Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von der GmbH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
2. Der Beginn der von der GmbH als verbindlich angegebenen Leistungszeit setzt die Klärung aller Fragen hinsichtlich des Auftrags voraus.
3. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungsverpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4. Kann die GmbH einen von ihr als verbindlich angegebenen Liefertermin schuldhaft nicht einhalten oder kommt sie aus sonstigen Gründen in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 7 Werktagen zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die GmbH berechtigt, den daraus entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

§ 7 Gewährleistung

1. Sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser die erbrachten Leistungen unverzüglich überprüft. Offensichtliche Mängel sind der GmbH innerhalb von 7 Werktagen nach Zurverfügungstellung der Leistung, nicht erkennbare Mängeln unverzüglich nachdem sich der Mangel zeigt, mitzuteilen.
2. Im Gewährleistungsfall erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl der GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde hat der GmbH hierfür eine angemessene Frist von mindestens 7 Werktagen zu setzen. 3. Der Kunde hat die GmbH, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf deren Wunsch entsprechende Angaben zu übersenden.
4. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5. Veranlasst der Kunde eine Überprüfung wegen behaupteter Mängel, so hat er die entstandenen Kosten zu tragen, wenn sich herausstellt, dass kein Mangel vorhanden ist.
6. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit ihrer Leistungen, für den vom Kunden vorgesehenen Zweck übernimmt die GmbH nicht, es sei denn, dies wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
7. Die Fehlerhaftigkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien kann keine Gewährleistungsrechte des Kunden begründen.

§ 8 Haftungsausschluss

1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen sind Schadensersatzansprüche des Kunden – egal aus welchem Rechtsgrund, auch für solche aus unerlaubter Handlung und vorvertraglicher Pflichtverletzung – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch die GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten umfasst die Haftung der GmbH der Höhe nach für den einzelnen Schadensfall lediglich den Auftragswert, mindestens jedoch den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischen Schaden.
3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht in den Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Körper- und Gesundheitsschäden oder des Verlustes des Lebens oder des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässig- keit.

§ 9 Verjährung

1. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 2. Diese Regelung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruhen oder durch grobes Verschulden oder Vorsatz der GmbH entstanden sind. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

§ 10 Vertragsbeendigung

Der Auftrag ist beendet, wenn der im Vertrag vereinbarte Zeitpunkt eintritt oder das Vertragsverhältnis durch eine der Vertragsparteien wirksam gekündigt wird.

§ 11 Forderungssicherung, Abtretung

1. An Abbildungen, Kalkulationen, Konzepten und sonstigen Unterlagen, die dem Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellt werden, behält sich die GmbH alle Eigentums­ und Urheberrechte bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen vor. 2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen zwischen dem Kunden und der GmbH bis zu deren Erfüllung. 3. Die Kosten hinsichtlich der Geltendmachung der Sicherungsrechte gegenüber dem Kunden oder Dritten trägt der Kunde. 4. Die GmbH ist berechtigt, Forderungen aus dem konkreten Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort hinsichtlich aller sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebender Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungsverpflichtung des Kunden, der Geschäftssitz der GmbH in 93426 Roding.
2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist der für den Geschäftssitz der GmbH zuständige Gerichtsort, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die GmbH ist ferner berechtigt, den Kunden an dem für seinen Geschäftssitz oder Niederlassung zuständigen Gericht zu verklagen.
3. Die Unwirksamkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
4. Die Einbeziehung und Auslegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN- und internationalen Kaufrechts.